LVM-Versicherungsagentur Nadine Lünstroth

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Für Sie vor Ort

Liebe Kundinnen und Kunden, 

die neuen Büroräume in der denkmalgeschützten Villa Schlüter - Unter den Ulmen 6 - werden derzeit umfassend und denkmalgerecht saniert. Ab November 2024 öffnet das 5-köpfige Team seine Türen für Kundinnen und Kunden sowie Interessierte.

Bis zur offiziellen Eröffnung der Büroräume ist die Agentur telefonisch unter (05241) 221 00 57, per E-Mail unter luenstroth@agentur.lvm.de und in persönlichen Terminen an flexiblen Orten erreichbar.

Die renommierte Versicherungsexpertin Nadine Lünstroth eröffnet ihre eigene LVM Versicherungsagentur in einem der architektonischen Juwelen Güterslohs: der denkmalgeschützten Villa Schlüter. Dieser Schritt markiert nicht nur einen bedeutenden Wendepunkt in ihrer Karriere, sondern auch eine behutsame Wiederbelebung eines historischen Gebäudes im Herzen der Stadt.

Die Lünstroth-Familie blickt auf eine 80-jährige Tradition im Versicherungsgeschäft zurück. Drei Generationen lang führte die Familie ihre gemeinsame Provinzial-Agentur. Mit der Gründung der LVM Agentur Lünstroth setzt Nadine nach 20 Jahren erfolgreicher Tätigkeit bei der Provinzial Versicherung weiterhin auf Innovation und Spezialisierung.

LVM Lünstroth konzentriert sich auf maßgeschneiderte Lösungen für Gewerbe- und Industriekunden, ohne dabei die Bedürfnisse von Privatkunden zu vernachlässigen. Zu den Besonderheiten der Agentur gehören:

  • Spezialisierung auf Gewerbe- und Industrieversicherungen
  • Umfassende Privatkundenkonzepte
  • Einsatz modernster digitaler Beratungstools
  • Flexibles Beratungskonzept: persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz
  • Regelmäßige Risikoanalysen und Versicherungs-Checks für Firmenkunden
  • Schnelle Schadenregulierung durch direkten Kontakt zur LVM-Zentrale

"Ein Kernelement unserer Agenturphilosophie ist die permanente Überwachung und Analyse des Versicherungsmarktes. Wir verstehen, dass sich Risiken und Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden in einer sich schnell wandelnden Welt ständig verändern. Daher lassen wir unsere Markterkenntnisse kontinuierlich in die Entwicklung und Anpassung unserer Versicherungsangebote und -konzepte einfließen", erklärt Nadine Lünstroth. "Dieser proaktive Ansatz ermöglicht es uns, stets maßgeschneiderte und zeitgemäße Lösungen anzubieten, die optimal auf die aktuellen Herausforderungen unserer Kundschaft zugeschnitten sind."

Die 1880 erbaute Villa Schlüter ist ein herausragendes Beispiel für den repräsentativen Baustil der Wilhelminischen Ära. Mit ihren charakteristischen Risaliten und gotischen Elementen spiegelt sie den Zeitgeist des ausgehenden 19. Jahrhunderts wider. "Die Wahl der Villa Schlüter als Standort für unsere neue Agentur symbolisiert perfekt unseren Ansatz: Wir verbinden Tradition und Erfahrung mit Innovation und Zukunftsorientierung", erklärt Nadine Lünstroth. Das Gebäude wird derzeit umfassend und denkmalgerecht saniert, um die ursprüngliche Pracht wiederherzustellen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Restaurierung der kunstvollen Gewölbedecken aus dem Jahr 1888, der Freilegung historischer Schablonenmalereien und der Wiederherstellung dekorativer Elemente wie Pilaster und Kapitelle.

In einem innovativen Gestaltungskonzept werden die restaurierten historischen Räume mit Designklassikern der 1960er Jahre eingerichtet. "Wir möchten unseren Kundinnen und Kunden eine einzigartige Beratungsatmosphäre bieten, die Geschichte und modernen Komfort vereint", so Lünstroth. "Der Wechsel zur LVM ermöglicht es mir, meine Vision einer modernen, kundenorientierten Versicherungsagentur weiter zu verwirklichen“.

News

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Online Services

Rechtliche Informationen

Verantwortlich für die Inhalte des Internetauftritts dieser LVM-Versicherungsagentur:

Nadine Lünstroth e.K.

vertretungsberechtigtePerson: Nadine Lünstroth
Weitere weitereAnsprechpartner: Nadine Lünstroth
Amtsgericht Gütersloh , Handelsregister-Nummer HRA-8525

Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung

Registrierungsnummer
D-3JA5-S2PHA-10 (www.vermittlerregister.info)
Zuständige Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld, Elsa-Brändström-Str. 1-3, 33602 Bielefeld
Mitglied der vorgenannten IHK

Berufsbezeichnung

Versicherungsvertreter gemäß Versicherungsvermittlerregister; Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen

§ 34d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59-68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)

Verbraucherstreitbeilegung

Ich/ wir nehme(n) an einem Streitbeilegungsverfahren vor den aufgeführten Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Download der Erstinformation des Versicherungsvermittlers.

Versicherungsvermittler sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen beim ersten geschäftlichen Kontakt eine sogenannte Erstinformation (§ 60 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)) zu erteilen. Diese beinhaltet im Wesentlichen Informationen über den Vermittlerstatus, die Versicherungsunternehmen, für die sie tätig sind oder auch Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

Hier finden Sie die gesetzlich geforderten Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (sogenannte Transparenzverordnung; im Folgenden: TranspVO) normiert eine Reihe von Informationspflichten, die bei der Beratung über bestimmte Produkte der LVM Lebensversicherungs-AG bzw. der LVM Pensionsfonds-AG zu erfüllen sind. Zu diesen Produkten gehören nach derzeitigem Stand insbesondere die sog. Versicherungsanlageprodukte (auch IBIP genannt für Insurance Based Investment Product), Produkte der betrieblichen Altersversorgung sowie Riester- und Basisrentenverträge.

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der beratenden Tätigkeit

Art. 3 Abs. 2 TranspVO verpflichtet Versicherungsvermittler als Finanzberater zur Veröffentlichung ihrer Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die bei den Anlageberatungs- oder Versicherungsberatungstätigkeiten für die oben aufgeführten Produkte verfolgt werden.

Als Nachhaltigkeitsrisiko in diesem Sinne ist ein Ereignis aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen, mit dessen Eintritt wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Wert der Investition verbunden sein können.

Meine Nachhaltigkeitsstrategie ist wie folgt angelegt:

Als Ausschließlichkeitsvermittler berate ich ausschließlich über Versicherungsprodukte der LVM Versicherung sowie deren Kooperationspartner. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Beratung erfolgt zunächst vor dem Hintergrund der vom Kunden geäußerten Wünsche und Bedürfnisse unter Abgleich mit dem vorhandenen Produktportfolio der LVM Versicherung sowie deren Kooperationspartnern. Ob und ggf. in welchem Umfang Nachhaltigkeitsrisiken für einzelne Produkte relevant sind, ist den jeweiligen vorvertraglichen Produktinformationen des Anbieters zu entnehmen. Eine darüber hinausgehende Bewertung bzw. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt bei der Beratung nicht.

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsvermittlung

Weiterhin schulden Versicherungsvermittler gemäß Artikel 4 Abs. 5 der Transparenzverordnung Informationen dahingehend, ob sie in Anbetracht der Größe, der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Art der Versicherungsprodukte die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in ihrer Beratung berücksichtigen.

Unter Nachhaltigkeitsfaktoren in diesem Sinne sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu verstehen (vgl. Art. 2 Nr. 24 TranspVO).

Im Rahmen der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten berücksichtige ich die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen („Principal Adverse Impacts“, sog. PAI) auf die o.g. Nachhaltigkeitsfaktoren, indem ich Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenzen frage, ob sie ein Produkt wünschen, das PAI berücksichtigt oder ob das gewünschte Produkt eine Auswirkung auf allgemeine Nachhaltigkeit (ESG) oder eine Auswirkung auf ökologische Nachhaltigkeit (E) haben soll. Die so eingeholten Kundenwünsche berücksichtige ich bei der Auswahl an geeigneten Produkten. Kann anhand der eingeholten Informationen kein geeignetes Produkt empfohlen werden, werde ich die Kunden hierauf entsprechend hinweisen.

Im Rahmen meiner Beratung berücksichtige ich ferner die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen der LVM Lebensversicherungs-AG bzw. der LVM Pensionsfonds-AG auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Grundlage der Berücksichtigung bilden die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen.

Nähere Informationen zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen der LVM Versicherung auf Nachhaltigkeitsfaktoren finden Sie hier.

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Weiterhin sind Versicherungsvermittler zu Angaben in Bezug auf eine potenzielle Abhängigkeit ihrer Vergütung von Nachhaltigkeitskriterien verpflichtet (Artikel 5 Abs. 1 TranspVO). So ist z.B. darüber zu informieren, ob für die Vermittlung nachhaltiger Produkte eine höhere oder niedrigere Vergütung (Provisionen, Bonifikationen oder sonstige Vergütungsbestandteile) erzielt wird als für nicht nachhaltige.

Die Höhe meiner Vergütung durch das Versicherungsunternehmen hängt nicht davon ab, ob das vermittelte Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Es erfolgt insoweit keine nach Nachhaltigkeitsrisiken divergierende Vergütung. Dieses Prinzip gilt gleichfalls für die Vergütung meiner Mitarbeitenden.