- Mo - Do 09:00 - 12:30
- und 14:00 - 18:00
- Fr 09:00 - 12:30
Der hkk-Gesamtbeitragssatz für Angestellte beträgt 16,79 Prozent. Davon übernimmt Ihr Arbeitgeber die Hälfte. Ihr Anspruch auf Krankengeld ist im Beitrag bereits enthalten.
Der Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den der Gesetzgeber für alle Krankenkassen einheitlich festgelegt hat. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der bei der hkk nur 2,19 Prozent beträgt. Von beidem tragen Sie die Hälfte, also 7,3 Prozent + 1,095 Prozent = 8,395 Prozent Ihres Bruttoeinkommens. Die andere Hälfte übernimmt Ihr Arbeitgeber. Berechnet wird der Beitrag aus höchstens 5.512,50 Euro (Wert für 2025) an laufendem Arbeitsentgelt – jeder weitere Euro ist beitragsfrei; ganz gleich, wie viel Sie mehr verdienen.